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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz DE 256469511

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen JR Performance Expert – Juliette Roske (nachfolgend „JR Performance Expert“ oder Auftragnehmer) und ihren Kunden (nachfolgend Auftraggeber) über die Durchführung von Seminaren, Trainings und Beratungsleistungen.

(2) Individuelle vertragliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Textform nach (§ 126b BGB).

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nicht zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

(4) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass JR Performance Expert die Leistungen nicht serienmäßig, sondern individuell und kapazitätsgebunden plant und durchführt. Ein anderweitiger Ersatz oder eine kurzfristige Weiterverwendung freigewordener Plätze ist regelmäßig nicht möglich.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der jeweils individuell vertraglich vereinbarten Dienstleistung.

(2) Es handelt sich um einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB. Ein bestimmter wirtschaftlicher, persönlicher oder prüfungsbezogener Erfolg ist nicht geschuldet.

(3) Sämtliche Verträge und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform gewahrt wird. Mündliche Abreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder der jeweiligen Auftragsbestätigung. Die vom Auftraggeber zu zahlende Entgelte berechnen sich zuzüglich der aktuell geltenden Umsatzsteuer.

2) Alle in Rechnung gestellten Leistungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserstellung zu begleichen; bei Lehrgängen jedoch spätestens 5 Tage vor in Anspruchnahme der zu erbringenden Leistung.

(3) Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Basis der in der Angebotsanfrage angegebenen Daten.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(5) Bei Inhouse-Veranstaltungen sind Honorare und Spesen in der vereinbarten Vergütung enthalten, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Übernachtungs- und Reisekosten des Auftragnehmers trägt der Auftraggeber, sofern dies vertraglich vorgesehen ist.

§ 4 Vertraulichkeit und Nutzungsrechte

(1) Performance Expert verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Vertragserfüllung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren, soweit diese nicht allgemein bekannt oder vom Auftraggeber öffentlich gemacht wurden.

(2) Sämtliche Unterlagen, Konzepte, Inhalte und Schulungsmaterialien unterliegen dem Urheberrecht. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Performance Expert nicht gestattet.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Vertraulichkeits- und Nutzungsbeschränkungen auch gegenüber eingesetzten Mitarbeitern, Teilnehmern und Dritten sicherzustellen.

(4) Der Auftragnehmer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten.

§ 5 Haftung

(1) JR Performance Expert haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Datenverlust.

(4) JR Performance Expert schuldet im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen keinen bestimmten wirtschaftlichen, organisatorischen, persönlichen oder prüfungsbezogenen Erfolg.

(5) Die Haftung für eine ordnungsgemäße, fachgerechte und vertragsgemäße Leistungserbringung bleibt hiervon unberührt.

§ 6 Datenschutz

JR Performance Expert verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die unter https://www.juliette-roske.de/datenschutz abrufbar ist.

§ 7 Inhouse-Leistungen: Mitwirkungspflichten

(1) Der Auftraggeber stellt alle zur ordnungsgemäßen Durchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Räume und technischen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Dies betrifft insbesondere die Informationen, welche die Erledigung des Auftrages gefährden können und dem Auftragnehmer nicht offensichtlich selbst zugänglich sind.

(3) Die Mitwirkungspflicht erstreckt sich ebenso auf das Verfügbarmachen von Gesprächspersonen und die Bereitstellung von adäquaten Räumen zur Durchführung der Trainings- und Beratungstätigkeit.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer eine adäquate Arbeitsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Dieser Arbeitsplatz ist mit Kommunikationsmitteln nach Firmenstandard auszurüsten und muss die Möglichkeit besitzen das Internet kostenlos zu nutzen.

(5) Unterlässt der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Mehraufwände können gesondert berechnet werden.

§ 8 Angebotserstellung

(1) Die telefonische Erstberatung zur Klärung des grundsätzlichen Trainings-, Beratungs-, oder Mentoringbedarfes ist kostenfrei.

§ 9 Termine und Durchführung

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.

(2) Eine Terminumbuchung liegt vor, wenn ausschließlich das Datum des gebuchten Seminares, Trainings oder der gebuchten Beratungs- und Mentoringleistung geändert wird.

(3) Eine Terminumbuchung ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungs-, Beratungs-, Mentoringbeginn als Serviceleistung kostenfrei möglich. Danach fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 180 € zzgl. MwSt. für die Terminumbuchung an.

(4) JR Performance Expert ist berechtigt, Termine aus wichtigem organisatorischem Grund (z. B. Erkrankung des Trainers, höhere Gewalt) zu verschieben. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten. Eine kostenfreie Stornierung wird hierdurch nicht begründet.

(5) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nicht, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 Rücktritt, Stornierung und Kündigung

(1) Gesetzliches Widerrufsrecht Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB zu. Die Widerrufsbelehrung erfolgt gesondert.

(2) Stornierung und Umbuchung

  • Stornierung und Umbuchung bis 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin:
    erfolgt keine Kosten­belastung für den Auftraggeber.

  • Stornierung und Umbuchung ab 6 – 3 Wochen vor dem vereinbarten Termin:
    erfolgt eine Kostenbelastung für den Auftraggeber in Höhe von 25 % des vereinbarten Nettoentgelts.

  • Stornierung und Umbuchung ab 3 Wochen vor dem vereinbarten Termin:
    erfolgt eine Kostenbelastung für den Auftraggeber in Höhe von 50 % des vereinbarten Nettoentgelts.

(4) Kündigung aus wichtigem Grund nach Beginn der Leistungserbringung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Persönliche, berufliche oder organisatorische Gründe stellen keinen wichtigen Grund dar. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch bestehen, sofern JR Performance Expert den Kündigungsgrund nicht zu vertreten hat. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

(5) Bei Dienstleistungen höherer Art, die auf besonderem Vertrauen beruhen, bleibt das gesetzliche Kündigungsrecht gemäß § 627 BGB unberührt.

(6) Soweit im Vertrag weitergehende Regelungen zu Stornierung, Kündigung, Umbuchung getroffen wurden, gehen diese den Regelungen dieser AGB vor, sofern sie den Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligen und zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht entgegenstehen.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Für Verträge mit Unternehmern ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Hannover.

(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Bei konkreten und die Geschäftsbeziehung belastenden Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien streben beide zunächst eine außergerichtliche Streitklärung durch Mediation oder Schlichtung an, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Beide Vertragsparteien sind für vertragliche Schiedsvereinbarungen offen.

§ 12 Einverständniserklärung

Im Rahmen des Beratungs, Mentorings- oder Trainingsauftrages steht der Auftraggeber dafür ein, dass seine Mitarbeiter:innen einverstanden sind und etwa bestehende Rechte von Betriebsverfassungsorganen – insbesondere Betriebsrat, Sprecherausschuss – gewahrt sind und durch die Leistungserbringung von JR Performance Expert nicht verletzt werden. Von etwaigen Ansprüchen der Mitarbeiter:innen und sonstiger Dritter stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer frei.​

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

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